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Tunesien: Keine Freisprüche für GewerkschafterInnen (Februar 2009)
Urteile in der Berufung bestätigt
Am 3. Februar 2009 wurden im Berufungsverfahren die am 15.12.2008 ausgesprochenen Urteile gegen 33 GewerkschafterInnen im Wesentlichen bestätigt. In den meisten Fällen wurde die Dauer der Haftstrafen gesenkt, etwa von zehn auf acht Jahre für Adnan Hajii und Bechir Laabidi.
Auch das Berufungsverfahren entsprach nicht den Standards eines fairen Gerichtsverfahrens. So durften die VerteidigerInnen keine Zeugen aufrufen oder befragen.
Weitere GewerkschafterInnen verurteilt
Jene fünf GewerkschafterInnen, die in der ersten Instanz freigesprochen wurden, wurden nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft ebenfalls verurteilt.
AI fordert Freilassung
Amnesty International erachtet die 38 GewerkschafterInnen als Gewissensgefangene und fordert ihre unverzügliche Freilassung. Die GewerkschfaterInnen wurden angeklagt, soziale Unruhen in der phosphatreichen Gafsa-Region organisiert zu haben. Siehe auch die erste Meldung zu diesem Thema.
Hier liegt die Pressemeldung in englischer Sprache.