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Zum 1. Mai

Südkorea: unverändert schwierig

Gewerkschaften hatten es in der Republik Korea (Südkorea) von jeher schwer. So kämpften die Lehrer noch Ende der 90er Jahre darum, dass ihre Gewerkschaft von der Regierung anerkannt wurde, die Gründung einer Gewerkschaft der Angestellten des Öffentlichen Dienstes wurde am 4. Dezember 2009 erneut abgelehnt, ihre Räume am 1. Dezember von der Polizei durchsucht.

Immer wieder gibt es heftige Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern; diese erhalten meist Unterstützung durch die Bereitschaftspolizei, die z. B. bei Streiks oder der Besetzung von Fabriken rigoros durchgreift. Hier zeigt sich ein grundlegendes Problem: Wie in anderen Ländern Ostasiens hat sich auch in Korea noch keine Streitkultur entwickelt, die Auseinandersetzungen durch Diskussion und Verhandlungen löst. Dies gilt sogar bei friedlichen Aktionen gegen Maßnahmen der Regierung, die nichts mit den Gewerkschaften zu tun haben: Von Mai bis Juli 2008, also bald nach dem Amtsantritt des jetzigen Präsidenten Lee Myung-bak, protestierten tausende Bürger weitgehend friedlich gegen Rindfleischimporte aus den USA, die der Präsident angeordnet hatte. Die Polizisten schlugen „Demonstrierende mit Schutzschilden und Knüppeln, setzten aus nächster Nähe Wasserwerfer ein und verweigerten inhaftierten Demonstrierenden die medizinische Versorgung. Demonstrierende erlitten Verletzungen wie Knochenbrüche, Gehirnerschütterungen, vorübergehende Erblindung und Trommelfellrisse.“ (Amnesty International, Jahresbericht 2009, S. 269) Dass dieses Klima der Gewalt auch bei Konflikten zwischen Streikenden und Polizei herrscht, verwundert nicht – Steine und Eisenstangen auf der einen Seite, Knüppel und Brutalität bei Verhaftungen auf der anderen bieten leider ein gewohntes Bild.

In der fünfjährigen Amtszeit Kim Dae-jungs, des gegenüber den Menschenrechten sehr aufgeschlossenen Präsidenten, wurden mehr als 650 Gewerkschaftsführer wegen Streikaufrufen nach dem sog. „Nationalen Sicherheitsgesetz“ zu Gefängnisstrafen verurteilt; bei seinem Nachfolger Roh Moo-hyun war es nicht anders. Trotz aller Repressionen erstritten die Gewerkschaften in den letzten Jahrzehnten einige Verbesserungen sowohl bei den Gesetzen wie bei den Löhnen, die annähernd europäisches Niveau erreicht haben. Dies hat wiederum zur Folge, dass die Produktion teils in andere Länder verlagert wurde (nach China oder in die Sonderwirtschaftszone Kaesong in Nordkorea), teils wurden ausländische Arbeitskräfte, die sog. Wanderarbeiter, ins Land geholt; diese erhalten nach wie vor für dieselben Tätigkeiten wesentlich niedrigere Löhne als einheimische Kräfte.

In der Republik Korea existieren zwei große gewerkschaftliche Vereinigungen: Die Confederation of Trade Unions (KCTU) mit über 682 000 Mitgliedern und die Federation of Korean Trade Unions (FKTU) mit ca. 740 000 Mitgliedern. Einer der letzten großen Konflikte mit Arbeitgebern und Regierung fand 2009 in der Ssangyong Motors Company, dem kleinsten Autobauer Koreas etwa 70 Kilometer südlich von Seoul, statt. Wegen der weltweiten Wirtschaftskrise ging die Firma in Konkurs. 2 646 Arbeiter (36 % der Belegschaft) wurden bei der Umstrukturierung des Werks durch eine chinesische Autofirma aus Shanghai entlassen. Daraufhin besetzten am 21. Mai 900 gewerkschaftlich organisierte Arbeiter die Lackiererei und verhinderten so die Fertigstellung von mehreren zehntausend Wagen. Sowohl das Management wie die Regierung verweigerten Verhandlungen über Hilfen für die Entlassenen und schickten massive Polizeikräfte, die auch Elektroschock-Waffen einsetzten, von Hubschraubern aus flüssiges Tränengas versprühten und über Lautsprecher Tag und Nacht überlaute Musik spielten. Ab 16. Juli verhinderte das Management jede Nahrungs- und Wasserzufuhr, ab 19. Juli – mit drei Ausnahmen – auch die medizinische Versorgung für die Verletzten und chronisch Kranken. Die Streikenden verteidigten sich mit riesigen Steinschleudern, brennenden Autoreifen u.ä. gegen die Erstürmung der Lackiererei.

Dieses konkrete Beispiel zeigt erneut den kompromisslosen und gewaltsamen Umgang beider Seiten miteinander. Ein zweiter Konflikt brach im Juni vergangenen Jahres aus, als die im Jahr 1999 legalisierte Korean Teachers Union (KTU) einen von mehr als 17 000 Lehrern unterzeichneten offenen Brief herausgab. Darin wurde die Schulpolitik der jetzigen konservativen Regierung kritisiert, die den Leistungsdruck und damit die soziale Ungleichheit infolge teurer Nachhilfestunden erhöhte und die Einrichtung unabhängiger privater High Schools verhinderte. Das Erziehungsministerium entließ daraufhin 88 Unterzeichner. Im Juli veröffentlichte die Gewerkschaft deswegen erneut einen von 28 635 Lehrern unterzeichneten offenen Brief. Der Konflikt schwelt immer noch.-

Viele Arbeiter werden nicht nach dem 2007 beschlossenen Contract Based Employment Law eingestellt, sondern illegal beschäftigt. Sie verdienen weniger für dieselbe Arbeit als regulär Beschäftigte und können nach zwei Jahren entlassen werden, wodurch die Arbeitgeber eine nach dem Gesetz vorgeschriebene Überleitung in ein dauerndes Beschäftigungsverhältnis umgehen. Proteste in mehr als 30 verschiedenen Fabriken gegen diese Bedingungen wurden von den Sicherheitskräften 2008 mit exzessiver Gewalt unterdrückt. Seither hat sich die Lage der illegal Beschäftigten nicht verbessert. Das Arbeitsministerium, welches die Betriebe kontrollieren soll, teilte AI mit, es könne wegen zu weniger Mitarbeiter nur zehn Prozent der Fabriken überprüfen. Dies gilt natürlich auch für die 60 000 Betriebe, in denen Wanderarbeiter (Migrant Workers) tätig sind – außer einzelnen Razzien geschieht nichts.

Insgesamt stellt sich die Lage der Wanderarbeiter (Migrant Workers) wesentlich schlechter dar als die der koreanischen Arbeiter. Die Gewerkschaft MTU (Migrants’ Trade Union) ist immer noch nicht anerkannt, obwohl auch die beiden großen koreanischen Gewerkschaften dies fordern. Zwar garantierte der Seoul High Court 2007 der MTU die Zulassung als offizielle Gewerkschaft, die Regierung erhob jedoch Einspruch beim Supreme Court dagegen, weil illegale Arbeiter nicht die gleichen Rechte wie legale haben könnten.

Etwa 450.000 Wanderarbeiter (legale und illegale „migrant workers“) leben und arbeiten in Südkorea (Stand: März 2009). Sie kommen aus den Armutsgebieten in Süd- und Südostasien, aus Nepal, der Mongolei und China. Für die südkoreanische Wirtschaft sind sie wichtig, da sie vor allem diejenigen Arbeiten erledigen, denen sich Südkoreaner verweigern (die sog. „3-d“ Arbeiten: difficult, durty, dangerous = schwierig, schmutzig, gefährlich). Die Unfallrate bis hin zu Todesfällen ist bei den Wanderarbeitern um ein Vielfaches höher als bei den koreanischen Kollegen. Zwar war die Republik Korea einer der ersten Staaten in Asien, der eine gesetzliche Regelung einführte, um den Wanderarbeitern gleiche Rechte, Bezahlung und Zusatzleistungen wie den einheimischen Arbeitskräften zu garantieren. Der Employment Permit System Act (EPSA) trat im August 2004 in Kraft. Für drei Jahre erhält der Arbeiter eine Arbeitserlaubnis, danach muss er in seine Heimat zurückkehren. Das verspricht geregelte Verhältnisse. Doch sieht die Praxis oft ganz anders aus. Die Neuankömmlinge, ohnehin nicht vertraut mit dem Leben in einer Industriegesellschaft und speziell mit Industrieanlagen, werden kaum in ihre Tätigkeiten eingewiesen, erhalten wenig Lohn und sehen sich vielfach Diskriminierung, Repressalien und Ausbeutung durch ihre Arbeitgeber ausgesetzt: So werden ihnen oft die Pässe abgenommen, um einen Wechsel der Arbeitsstelle unmöglich zu machen; Überstunden und Nachtarbeit werden meist nicht vergütet; der Lohn wird einbehalten; vor allem weibliche Arbeiter sind sexuellen Belästigungen ausgesetzt. Die Arbeitsstelle wegen der Schikanen aufzugeben, ist nach dem EPSA dreimal erlaubt, falls der Arbeitgeber zustimmt – diese Bestimmung macht einen Wechsel an eine andere Stelle fast unmöglich. Wer sich beschwert, riskiert die Ausweisung durch die Behörden, die grundsätzlich auf Seiten des Arbeitgebers stehen.

Ein großes Problem besteht auch darin, dass die Arbeitssuchenden in ihren Heimatländern sehr oft nicht von den offiziellen südkoreanischen Agenturen angeworben werden, sondern von skrupellosen Agenten, die Gewinn machen wollen. Diese versprechen attraktive Beschäftigungen und verlangen deswegen für die Vermittlung z. T. Summen, die einem zukünftigen Jahreslohn entsprechen. Bei Verwandten und Bekannten nimmt der oder die Arbeitssuchende einen Kredit auf in der Annahme, die Versprechungen der Agenten würden sich erfüllen, und wird dann illegal nach Korea eingeschleust. Zwar verdienen diese Illegalen in der Regel dann mehr als die offiziell Eingereisten, sie sind aber jeder Willkür ihres Arbeitgebers ausgesetzt. Auch gilt für sie die Dreijahresfrist nicht. Zu diesen von vornherein nicht Registrierten kommen nicht wenige legal Beschäftigte, deren Lohn willkürlich einbehalten wurde oder die wegen unerträglicher Bedingungen ihre Arbeitsstelle verlassen haben und in die Illegalität abgetaucht sind. Es wird geschätzt, dass sich etwa 220 000 illegale Migrant Workers in Südkorea aufhalten.

Nach dem South Korea’s Industrial Accident Compensation Insurance (IACI) Act können sowohl reguläre wie auch irreguläre Migrant Workers bei Verletzungen am Arbeitsplatz Entschädigung verlangen. Doch verhindern Sprachbarrieren, Unkenntnis der Gesetze und die Drohung, den Arbeitsplatz zu verlieren, meist, dass die Betroffenen sich an die Behörden wenden. Diese haben in der Regel auch keine geeigneten Übersetzer an der Hand, so dass das Gesuch gar nicht bearbeitet werden könnte. Die Arbeitgeber weigern sich, bei Unfällen im Betrieb Kompensationszahlungen zu leisten, und versuchen zudem, den Verletzten von Krankenhäusern fernzuhalten, um nicht wegen illegaler Beschäftigung selbst angezeigt zu werden. Was im Extremfall geschieht, wenn ein Klinikaufenthalt unumgänglich ist, zeigt der folgende konkrete Fall:

KN, ein 34-jähriger Mann aus Sri Lanka, war in einer Fabrik für Schiffsteile in Jinae (Provinz Süd-Gyeongsang) angestellt. Eine 150 Kilogramm schwere Eisenplatte zerschmetterte ihm fünf Zehen und zwei Finger. Obwohl er zwei Monate im Krankenhaus bleiben sollte, kam sein Arbeitgeber nach 12 Tagen in die Klinik und drohte, ihn zu entlassen, wenn er nicht sofort an seine Arbeitsstelle zurückkehre. Er ließ ihm nicht einmal Zeit, seine normale Kleidung anzuziehen. Weil KN im 2. Stockwerk lebte und es keinen Lift gab, verschlimmerte sich sein Bein so sehr, dass er kaum stehen konnte. Als sein Arbeitgeber deswegen wütend wurde, schleppte er ihn zur Einwanderungsbehörde, wo die Arbeitserlaubnis annulliert wurde.

Um auf ihre schwierige Situation hinzuweisen und sich für ihre gesetzlich verbürgten Rechte einzusetzen, haben sich einige Wanderarbeiter zu Gewerkschaften zusammengeschlossen. Das Recht hierzu wird durch die koreanische Verfassung ebenso garantiert wie durch mehrere internationale Abkommen, die Südkorea ratifiziert hat. Südkoreanische Gerichte haben dieses Recht ausdrücklich anerkannt. Nichtsdestotrotz weigert sich die südkoreanische Regierung, auch nur die wichtigste dieser Gewerkschaften (Seoul-Gyeonggi-Incheon Migrants Trade Union – MTU) anzuerkennen. Vielmehr wurden immer wieder Funktionäre der Gewerkschaft festgenommen, sobald ihre Namen bekannt waren, über lange Zeiträume festgehalten (der erste Präsident der Gewerkschaft über ein Jahr lang) und dann aus Südkorea ausgewiesen.

Obwohl die Wirtschaft dringend auf die ausländischen Arbeitskräfte angewiesen ist, versucht die Regierung, die illegal Beschäftigten loszuwerden. Es ist geplant, deren Zahl bis zum Jahr 2013 zu halbieren, also weit über 100 000 auszuweisen. Bei Razzien werden jeweils Dutzende festgenommen. Dabei gehen die Polizeibeamten zunehmend brutaler vor. Schläge, Demütigungen, willkürliche Festnahmen sind an der Tagesordnung. Die Abschiebegefängnisse sind überfüllt und primitiv gebaut, medizinische Versorgung wird verspätet gewährt. Zum Teil werden ehemalige Büros als derartige Gefängnisse benutzt; sie haben keine hinreichende Belüftung und manchmal keine Fenster ins Freie. Aus Verzweiflung über die Haftbedingungen oder aus Scham, die Schulden nicht zurückzahlen zu können, nahmen sich in den letzten Jahren mehrere Abschiebehäftlinge das Leben. Im Jahr 2008 wurden 30 576 illegale Arbeiter in ihre Heimatländer zurückgeschickt, von Januar bis Mai 2009 (neuere Zahlen liegen noch nicht vor) 11 818 neu inhaftiert und 11 318 abgeschoben.

Was fordert nun Amnesty International von der Regierung der Republik Korea? - Die von der UNO verabschiedete Migrant Workers Convention trat am 1. Juli 2003 in Kraft. Sie bezieht auch die illegalen Arbeiter mit ein und will dadurch deren Ausbeutung möglichst verhindern. Die südkoreanische Regierung hat bis jetzt diese Vereinbarung nicht unterzeichnet und in nationales Recht umgesetzt. - 1998 beschloss die Internationale Arbeiter Organisation (ILO) die „Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte in Bezug auf die Arbeit“ (Declaration on Fundamental Priciples and Rights at Work). Vier dieser Grundsätze hat Südkorea ratifiziert, vier wichtige weitere jedoch noch nicht: Die Nummer 87 „Vereinigungsfreiheit und Schutz des Rechts, eine Organisation zu bilden“, Nr. 98 „Recht, sich zu organisieren und kollektive Verträge abzuschließen“, Nr. 29 „Konvention über Zwangsarbeit“, 105 „Konvention über die Abschaffung der Zwangsarbeit“.

Das Employment Permit System (EPS) soll so geändert werden, dass folgende Einschränkungen entfallen: Der Wechsel der Arbeitsstelle soll öfter als dreimal möglich sein (Art. 25); nach drei Jahren sollen die Arbeiter selbst ein neues Visum beantragen können und nicht nur ihr Arbeitgeber (Art. 18-2); Arbeitgeber, die das Verbot der Diskriminierung verletzen, sollen bestraft werden (Art. 22). Südkorea wird aufgefordert, die genannten Konventionen zu unterzeichnen und zu berücksichtigen. Außerdem wird das Ende des unverhältnismäßigen Vorgehens bei den Razzien und Verhaftungen gefordert. Die Haftbedingungen sollen internationalen Standards angeglichen werden.

Seit dem Jahr 2002 startete Amnesty International mehrere Aktionen zugunsten der Migrant Workers, die letzte am 18. Dezember 2009 zum International Migrants Day. Wie vergangenes Jahr wird auch in diesem Jahr die Aktion zum 1. Mai wieder intensiviert.

Unter Präsident Lee Myung-bak, einem früheren Manager der Bauindustrie, der seit Februar 2009 im Amt ist, schlägt die Regierung gegenüber den Gewerkschaften noch schärfere Töne an. Funktionäre sollen nicht mehr von ihrer Firma bezahlt werden. (Das bedeutet, dass sie arbeitslos sind, falls sie nicht mehr gewählt werden; das bringt bei der gegenwärtigen hohen Arbeitslosenzahl ein persönliches Risiko mit sich.) Die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst dürfen seit einem Kabinettsbeschluss vom 24. November Regierungsmaßnahmen nicht kritisieren; dies gilt auch für die Gewerkschaften. Diese Anordnung verstößt gegen die koreanische Verfassung. Nach dem Streik der Eisenbahnergewerkschaft KRWU gegen die (bereits von Kim Dae-jung vorgesehenen) Privatisierungs- und Umstrukturierungspläne der Regierung, die mit massiven Entlassungen verbunden sein werden, verhaftete man am 13. und 15. Dezember den ersten und den zweiten Vorsitzenden, weil der Streik einfach für illegal erklärt worden war. Verhandlungen über Sozialpläne lehnte die Regierung ab. Am 2. Dezember hatte Präsident Lee verkündet, dass es bei diesem Streik keine Toleranz gegenüber den Teilnehmern gebe. Auch in Zukunft ist also damit zu rechnen, dass die Gewerkschaften mit massiven Behinderungen zu rechnen haben.